KfW 442-Förderung

Bis zu 10.200 € Förderungszuschuss sichern auf den Kauf
und An­schluss von Lade­stationen, Photo­voltaik­anlagen und Solar­strom­speicher
für Eigentümer/-innen von selbst­genutzten Wohn­gebäuden, die ein Elektro­auto besitzen!

Die KfW unterstützt den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher durch das Zuschussprogramm “Solarstrom für Elektroautos”

Hauptziel dieser Förderung ist es, sicherzustellen, dass Sie Ihr Elektroauto mithilfe von selbst erzeugtem, umweltfreundlichem Solarstrom aufladen können!


Die KfW-Förderungsmaßnahmen umfassen:

  • Den Erwerb einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit einer Mindestladeleistung von 11 Kilowatt (kW)
  • Den Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp)
  • Den Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit einer Speicherkapazität von mindestens 5 Kilowattstunden (kWh)
  • Die Installation und den Anschluss des gesamten Systems, einschließlich aller erforderlichen Installationsarbeiten
  • Die Implementierung eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung des gesamten Systems

Die Bedingungen für die KfW-Förderung sind:

  • Sie erwerben eine Ladestation, eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher als Neugeräte
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung haben Sie noch keine dieser Komponenten bestellt
  • Sie sind Eigentümer eines Elektroautos (kein Hybridfahrzeug), das entweder auf Ihren Namen oder auf den Namen einer im selben Haushalt lebenden Person zugelassen ist (Alternativ haben Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt)*
  • Ihr Wohngebäude ist bereits errichtet, und Sie bewohnen es bereits

*Beachten Sie: Wenn Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten haben. Ein Firmen- oder Dienstwagen erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Förderung.

Die KfW-Förderung ist möglich für:

  • Privatpersonen, die Eigentümer eines selbst bewohnten Gebäudes sind
  • Privatpersonen, die ein Elektroauto besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein solches bestellt haben

Die KfW-Förderung ist nicht verfügbar für:

  • Neubauten vor dem Einzug
  • Ausschließlich vermietete Immobilien
  • Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Die wiederholte Förderung desselben Wohngebäudes mit diesem Zuschuss

Zuschusshöhe und Auszahlung durch die KfW

Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen:

  • Für die Ladestation: 600 € pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 € pauschal
  • Für die Photovoltaikanlage: 600 € pro kWp, mit einer maximalen Obergrenze von 6.000 €
  • Für den Solarstromspeicher: 250 € pro kWh, mit einer maximalen Obergrenze von 3.000 Euro
  • Insgesamt können Sie einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten (Die Auszahlung erfolgt direkt auf Ihr Konto)

Falls die Gesamtkosten Ihres Projekts den Betrag des Zuschusses unterschreiten, steht Ihnen keine Förderung zur Verfügung.

Ferner ist die parallele Inanspruchnahme von anderen Formen der Förderung wie Darlehen, Zuschüssen und finanziellen Beihilfen nicht möglich.

Der Ablauf Schritt-für-Schritt

1. Antragstellung für den Zuschuss
Bevor Sie Ihre Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher bestellen oder Verträge für Lieferungen und Leistungen abschließen, reichen Sie Ihren Antrag über das Kundenportal auf der KfW-Website ein, das Ihnen ab dem 26.09.2023 zur Verfügung steht.

2. Umsetzung des Projekts
Nach Erhalt der Zusage für den Zuschuss können Sie die Ladestation, Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation in Auftrag geben.

3. Ab März 2024: Nachweise erbringen und Zuschuss erhalten
Ab März 2024 weisen Sie bitte Ihre Identität nach, vorzugsweise über den Schufa-Identitäts-Check.

Danach folgt die Bestätigung der Durchführung Ihres Vorhabens:

  • Im Kundenportal auf der KfW-Website tragen Sie die Daten zur installierten Ladestation, Photovoltaikanlage und zum Solarstromspeicher ein
  • Sie bestätigen die vollständige Umsetzung Ihres Vorhabens
  • Sie laden sämtliche Rechnungen für die anrechenbaren Kosten hoch
  • Falls erforderlich, stellen Sie weitere Nachweise bereit, beispielsweise die Zulassung oder den Leasingvertrag für das Elektroauto

Nach Überprüfung Ihrer Angaben erfolgt die Auszahlung des Zuschusses der KfW auf Ihr Konto.

Häufige Fragen und Antworten

Ab wann kann der Antrag gestellt werden?
Ab dem 26.09.2023 besteht die Möglichkeit, einen Antrag für die neue Förderung online im Kundenportal auf der KfW-Website zu stellen.

Können Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) einen Förderantrag stellen?
Wohneigentumsgemeinschaften (WEG) oder private Eigentümer, die Teil einer WEG sind, sind nicht berechtigt, einen Förderantrag zu stellen. Antragsberechtigt sind ausschließlich private Eigentümer von selbstgenutzten Wohngebäuden.

Welche Dokumente werden für die Antragstellung benötigt?
Zur Antragstellung benötigen Sie einen Kostenvoranschlag von Ihrem Fachunternehmen sowie Dokumente bezüglich De-minimis-Beihilfen, sofern Sie solche in den letzten beiden Kalenderjahren erhalten haben.

Wird der Zuschuss auch für Neubauprojekte gewährt?
Nein, die Förderung gilt ausschließlich für Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden.

Kann ich als jemand, der bereits eine Ladestation besitzt, eine Förderung beantragen?
Ja, eine Förderung ist möglich, wenn Sie eine nagelneue Ladestation erwerben, die in der Liste der förderfähigen Ladestationen aufgeführt ist. Für bereits existierende Ladestationen besteht keine Fördermöglichkeit.

Kann ich als jemand, der bereits eine Photovoltaikanlage besitzt, eine Förderung beantragen?
Falls Sie bereits eine Photovoltaikanlage besitzen, können Sie eine Förderung in Betracht ziehen, sofern Sie die bestehende Anlage um mindestens 5 kWp erweitern und einen brandneuen Wechselrichter erwerben. Alternativ können Sie zusätzlich zu Ihrer vorhandenen Anlage eine komplett neue Photovoltaikanlage mit einer Spitzenleistung von mindestens 5 kWp, inklusive Wechselrichter, installieren.

Kann ich als jemand, der bereits einen Speicher besitzt, eine Förderung beantragen?
Eine Förderung ist nur dann möglich, wenn Sie einen fabrikneuen Speicher kaufen. Die Erweiterung der bestehenden Speicherkapazität erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Förderung.

Kann ich den Antrag zuerst stellen und im Anschluss das Elektroauto bestellen?
Nein, das Elektroauto muss bestellt sein, bevor Sie den Antrag stellen.

Wann muss das Elektroauto vorhanden oder bestellt worden sein?
Sie erhalten die Förderung, wenn Sie vor Antragsstellung ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug) besitzen oder zum Zeitpunkt der Antragstellung ein Elektroauto bestellt haben. Das Elektroauto muss auf Sie oder eine im selben Haushalt lebende Person zugelassen sein.

Welche Fahrzeuge erfüllen die Anforderungen für den Antrag?
Nur vollständig batteriebetriebene Elektroautos gemäß § 2 Nr. 2 des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) der Klassen M1 und N1 erfüllen die Voraussetzungen für den Antrag. Dies umfasst PKW für maximal 9 Personen und Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.

Gilt dies auch für ein elektrisch angetriebenes Dienstfahrzeug, das mir von meinem Arbeitgeber zur privaten Nutzung und zum Laden zur Verfügung gestellt wird?
Nein, ein Dienstfahrzeug erfüllt nicht die Voraussetzungen, selbst wenn Sie es privat nutzen und aufladen. Die Bedingung ist, dass das Elektroauto auf eine im selben Haushalt lebende Person zugelassen ist. Dienstfahrzeuge, die auf den Arbeitgeber zugelassen sind, erfüllen diese Anforderung nicht.

Kann ich die Förderung beantragen, wenn ich ein Hybridfahrzeug besitze?
Nein, dies ist nicht möglich. Voraussetzung für die Förderung ist die Nutzung eines rein batteriebetriebenen Elektroautos (BEV = Battery Electric Vehicle).

Kann das Elektroauto auch auf eine andere Person zugelassen sein?
Ja, das Elektroauto kann auch auf eine im selben Haushalt lebende Person zugelassen sein.

Wie lange muss ich ein Elektroauto nutzen?
Es ist wichtig, dass Sie oder eine im selben Haushalt lebende Person das Elektroauto für mindestens drei Jahre nutzen. In dieser Zeit können Sie das Elektroauto wechseln, solange es sich weiterhin um ein Elektroauto handelt und es auf ein Haushaltsmitglied zugelassen ist. Die drei Jahre Nutzungsdauer beginnen ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Gesamtsystems. Wenn das Elektroauto erst danach auf Sie oder ein Haushaltsmitglied zugelassen wird, beginnen die drei Jahre ab dem Zeitpunkt der Zulassung. Bitte beachten Sie: Wenn Sie ein Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten haben. Ein Firmen- oder Dienstwagen erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Förderung.

Ich nutze ein Elektroauto über ein Auto-Abo. Bin ich trotzdem förderberechtigt?
Nein, bei einem Auto-Abo ist das Elektroauto auf den Anbieter zugelassen. Dies entspricht nicht den Voraussetzungen für die Förderung. Das Elektroauto muss auf Sie oder eine im selben Haushalt lebende Person zugelassen sein.

Ist es möglich, das System auch für meinen Zweitwohnsitz oder mein Ferienhaus zu beantragen?
Nein, dieser Zuschuss ist nicht für Maßnahmen an Zweitwohnsitzen oder Ferienhäusern verfügbar. Ihr Wohnhaus muss Ihr erster, hauptsächlicher oder alleiniger Wohnsitz sein, um förderfähig zu sein.


Beitrag erstellt am: 13.09.2023
Wichtiger Hinweis: solarluxus übernehmen keine Gewähr und keine Haftung für die Aktualität der hier aufgeführten Informationen zur KfW 442-Förderung. Diese entsprechen dem tagesaktuellen Stand vom 13.09.2023. Inhaltliche Änderungen seitens der KfW sind jederzeit möglich!